Gulden

Gulden
Gụl|den 〈m. 4
1. seit dem 14. Jh. Goldmünze
2. 〈1500 bis ins 19. Jh.; Abk.: fl., Fl. (= Florin)〉 Silbermünze in Deutschland u. benachbarten Staaten
3. 〈Abk.: fl., hfl. (= (holländ.) Florin)〉 frühere Währungseinheit in den Niederlanden, 100 Cents
[verkürzt <mhd. guldin pfenninc „goldene Münze“]

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Gụl|den, der; -s, - [mhd. guldin, gek. aus: guldīn pfenni(n)c = goldene Münze]:
1. vom 14. bis 19. Jh. bes. in Deutschland verbreitete Goldmünze (später auch Silbermünze).
2. Währungseinheit in den Niederlanden vor der Einführung des Euro (1 Gulden = 100 Cent; Abk.: hfl = Hollands Florijn).

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Gulden
 
[verkürzt aus mittelhochdeutsch guldīn pfenni(n)c »goldene Münze«, zu Gold], Floren, Florin, Abkürzung fl., in Deutschland ursprüngliche Bezeichnung für den hier seit etwa 1300 umlaufenden florentinischen Fiorino (d'oro), dann für die nach dessen Vorbild in Deutschland und benachbarten Ländern geprägten Goldmünzen. Am bekanntesten war der Rheinische Gulden, der als Gemeinschaftsmünze der vier rheinischen Kurfürsten geschlagen wurde und im Spätmittelalter die verbreitetste Goldmünze in Deutschland war. Als Zählwert wurde der Gulden zunächst dem älteren Rechnungspfund gleichgestellt, galt also 240 Pfennige (= 20 Schilling). Im 15. Jahrhundert drang von Österreich die Einteilung des Guldens in 60 Kreuzer vor. Im Lauf der Zeit waren der Feingehalt und der Wert des Guldens wiederholt verringert worden. Ende des 15. Jahrhunderts begann man - zuerst in Tirol 1486 -, als Äquivalent für den Gulden große Silbermünzen auszuprägen. Diese wurden zunächst als Guldengroschen (nördlich der Mainlinie) oder Guldiner (südlich der Mainlinie) bezeichnet, später setzte sich für sie der Name Taler durch. Das in Gold geprägte Guldenstück nun zur Unterscheidung von den Talerprägungen als Goldgulden bezeichnet - wurde in Süddeutschland (Bayern, Baden, Württemberg) bis ins 19. Jahrhundert hinein hergestellt; v. a. aber diente der Gulden seit dem 16. Jahrhundert als Rechnungsmünze.
 
Der im 16. Jahrhundert von den Habsburgern unternommene Versuch, durch Reichsmünzordnungen das (Silber-)Gulden-Kreuzer-System (1 Gulden = 60 Kreuzer) zur Grundlage der Währung im Heiligen Römischen Reich zu machen (so v. a. durch Einführung des Reichsguldiners oder Guldentalers 1559), scheiterte am Widerstand der Länder im nord- und mitteldeutschen Raum (besonders Sachsen), die am schwereren Taler (1 Taler = 24 Groschen = 72 Kreuzer) und am Taler-Groschen-System festhielten. Im Reichsmünzedikt von 1566 wurde schließlich als Nachfolger des alten Guldengroschens der Reichstaler im Wert von (zunächst) 68 Kreuzern geschaffen. Seitdem trat der Silbergulden als geprägte Münze mehr und mehr hinter dem Reichstaler zurück, selbst in Österreich und Süddeutschland, wo die Rechnung nach Gulden (statt nach Talern) fortgalt. Ab 1623 stand neben dem »Gulden meißnisch« (7/8 Taler) und dem »Gulden fränkisch« (5/6 Taler) v. a. der »Gulden rheinisch« (2/3 Taler), der ab etwa 1670 unter dem Einfluss des Münzvertrags von Zinna von vielen Münzständen wieder als Silbermünze geprägt wurde (Silbergulden); als Zweidrittelstück des Rechnungstalers galt er seit der Münzkonvention von 1690 (Leipziger Fuß) gleichzeitig einen halben Speziestaler. Mitte des 18. Jahrhunderts vollzog Österreich eine neue Abwertung des Guldens (Konventionsgulden), bei der es bis 1857 blieb. Gemäß Münzkonvention von 1837 waren innerhalb des Deutschen Zollvereins 24 ½ Gulden (= 14 Taler) aus einer kölneren Mark Silber auszumünzen. 1857 wurde das Zollpfund zu 500 g die Berechnungsgrundlage; nunmehr wurden aus dem Pfund in Süddeutschland 52 ½ Gulden, in Norddeutschland 30 Taler (»Vereinstaler«) geprägt. Dieser Zustand wurde durch die Einführung der Markwährung beendet. - Österreich ging 1857 (ebenfalls unter Bezug auf das Zollpfund) auf den 45-Guldenfuß über, gleichzeitig erfolgte die Neueinteilung des Guldens in 100 Kreuzer; die neuen Silbergulden blieben nach Einführung der Kronenwährung 1892 als Zweikronenstücke kursfähig.
 
Die bis zur Einführung des Euro gültige niederländische Währungseinheit Holländischer Gulden, Abkürzung hfl (von: holländisch Florin) geht auf die ersten niederländischen Silbergulden (Carolusgulden) des 16. Jahrhunderts (20 Stuiver) zurück, seit 1816 zu 100 Cent (c, ct) gerechnet und im Gewicht, solange Silberwährung bestand, um 9,5 g schwankend. Seit der Einführung der Goldwährung 1875 änderte sich das Gewicht geringfügig. Einige Guldenmünzen (2 ½ oder 3 hfl) des 19. Jahrhunderts wurden in den Niederlanden inoffiziell auch Taler (daalder oder rijksdaalder) genannt. - Die Währungseinheit des niederländischen Überseegebiets Union der Niederländischen Antillen und Aruba heißt Niederländischer-Antillen-Gulden (NAf).
 

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Gụl|den, der; -s, - [mhd. guldin, gek. aus: guldīn pfenni(n)c = goldene Münze]: 1. vom 14. bis 19. Jh. bes. in Deutschland verbreitete Goldmünze (später auch Silbermünze). 2. Währungseinheit in den Niederlanden (1 Gulden = 100 Cents); Abk.: hfl = Hollands Florijn; vgl. ↑Florin.

Universal-Lexikon. 2012.

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